Ist der Führerschein durch Diebstahl oder Verlust abhanden gekommen oder anderweitig unbrauchbar geworden, muss ein Ersatz-Führerschein beantragt werden. Grundsätzlich wird ab dem Zeitpunkt des Verlustes oder Diebstahls zunächst eine Wartezeit von etwa 8 Wochen empfohlen.
Inhaltsbereich
Ersatz (wegen Diebstahl oder Verlust)
Allgemeine Informationen
Zuständige Stelle
Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem der Hauptwohnsitz des Antragstellers ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- 1 aktuelles Passfoto (biometrisch),
- Karteikartenabschrift, sofern der letzte Führerschein ein Papierführerschein war und dieser nicht vom Landkreis Osterholz ausgestellt wurde
Welche Gebühren fallen an?
- 43,90 €
- ggf. zzgl. 6,50 € für den Direktversand
- ggf. zzgl. 11,20 € für einen vorläufigen Führerschein
- ggf. zzgl. 30,00 € für einen Express-Führerschein
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Bitte beachten Sie, dass die Vor-Ort-Bezahlung von Dienstleistungen des Straßenverkehrsamtes nicht in bar sondern ausschließlich per Girocard, Debit- und Kreditkarte sowie Google- und Apple Pay möglich ist.
Bearbeitungsdauer
- regulär: ca. 3 Wochen
- express: 3-5 Werktage
Anträge / Formulare
Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Das Ausfüllen eines Antrages vorab ist nicht notwendig.
Bemerkungen
- Sollte der verlorene bzw. gestohlene Führerschein nach Antragstellung wieder auftauchen, ist dieser in der Führerscheinstelle unverzüglich abzugeben.
- Führerscheine im Express-Verfahren müssen bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden.
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