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Erbringen einer Dienstleistung als Entwurfsverfasserin oder Entwurfsverfasser Anzeige nach letzter Anzeige

Allgemeine Informationen

Ist seit der letzten Anzeige ein Jahr vergangen und beabsichtigt die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser weiterhin, Dienstleistungen zu erbringen, so ist dies der zuständigen Stelle anzuzeigen.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Ingenieurkammer Niedersachsen.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wenn sich die in den für die früheren Anzeigen vorzulegenden Dokumenten bescheinigte Situation wesentlich geändert hat, Anzeige dazu unter Vorlage der entsprechenden Dokumente

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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