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Elterngeld

Allgemeine Informationen

Das Elterngeld wird an die Eltern für maximal 14 Monate gezahlt. Beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil muss für mindestens zwei (Lebens)Monate und kann höchstens für zwölf (Lebens)Monate des Kindes allein Elterngeld beziehen.

Weiterhin ist Voraussetzung für den Bezug von Elterngeld für insgesamt 14 Monate, dass bei einem Elternteil für mindestens zwei Monate eine Minderung des Erwerbseinkommens zu verzeichnen ist.

Das Elterngeld beträgt maximal 1.800,00 Euro im Monat mindestens aber 300,00 Euro.

Für jedes Mehrlingsgeschwisterkind erhöht sich das Elterngeld um 300,00 € bzw. das Elterngeld Plus um 150,00 Euro monatlich.

Wenn Sie besonders viel Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt Ihres Kindes hatten, können Sie kein Elterngeld beziehen. Elterngeld ist ausgeschlossen ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 175.000 Euro bei Alleinerziehenden, Paaren und getrennt Erziehenden.

Das Elterngeld wird grundsätzlich berechnet aus dem Erwerbseinkommen, dass in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes erzielt wird, bei Selbstständigen/Gewerbetreibenden ändert sich der Bemessungszeitraum auf das Kalenderjahr vor der Geburt.

Einnahmen, die nicht im Inland versteuert werden oder nicht inländischen Einnahmen gleichgestellt sind, werden nicht als Einkommen bei der Elterngeldberechnung berücksichtigt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei dem Landkreis, in dem die Eltern ihren Wohnsitz haben und muss schriftlich beantragt werden

Hinweise, Erläuterungen und Anträge sowie die für den Wohnort zuständige Elterngeldstelle sind auch auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration erhältlich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?
  • :

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: teilweise (je nach Bundesland)

Was sollte ich noch wissen?

Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.

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