Als Einwohnerin oder Einwohner von Ritterhude haben Sie die Möglichkeit, in allen öffentlichen Sitzungen der Gemeinde Ritterhude zu den besprochenen Themen und anderen Angelegenheiten der Kommune Fragen zu stellen. Eine Einwohnerfragestunde ist zu Beginn jeder öffentlichen Sitzung als fester Tagesordnungspunkt eingeplant.
Inhaltsbereich
Einwohnerfragestunde
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Der Ablauf einer Einwohnerfragestunde ist in § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Ritterhude geregelt. Dort heißt es u.a., dass die oder der Ratsvorsitzende die öffentliche Sitzung vor Eintritt in die Behandlung der Tagesordnungspunkte oder zwischen einzelnen Tagesordnungspunkten bei Bedarf für eine Einwohnerfragestunde von bis zu 30 Minuten unterbricht. Auf eine gestellte Frage kann dann ein Ratsmitglied jeder der im Rat vertretenen Fraktionen antworten. Fragen an die Verwaltung werden vom Bürgermeister beantwortet. Eine Diskussion findet nicht statt.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
Als Fragesteller müssen Sie Einwohnerin oder Einwohner von Ritterhude sein, also hier ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben. Die Fragen müssen Angelegenheiten der Kommune betreffen.
Rechtsgrundlage
§ 62 Niedersächisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und § 15 der Geschäftsordnung der Gemeinde Ritterhude
