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Einstweilige Erlaubnis im Straßenpersonenverkehr: Erteilung

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Wer als Unternehmer mit Bussen (Linienverkehr, Ausflugsbusreisen oder

Ferienzielreisen), Taxen oder Mietwagen Personen befördert, muss dafür im

Besitz einer Genehmigung

Allgemeine Informationen

Wer als Unternehmer mit Bussen (Linienverkehr, Ausflugsbusreisen oder Ferienzielreisen), Taxen oder Mietwagen Personen befördert, muss dafür im Besitz einer Genehmigung sein.

Voraussetzung ist der Nachweis

  • persönlichen Zuverlässigkeit,
  • der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und
  • der fachlichen Eignung.

Darüber hinaus erteilen die zuständigen Behörden auch Einstweilige Erlaubnisse gemäß § 20 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und genehmigen (im Linienverkehr) Fahrpläne und Tarife.

Die Fachaufsicht über Genehmigungen im Personenverkehr hat das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft und Verkehr.

§ 20 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit für liegt bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH, einer beliehene, landeseigene Gesellschaft.

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Weiterführende Informationen erhalten Sie auch in der Leistung " Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen: Genehmigung ".

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