Inhaltsbereich

Eheschließung

Allgemeine Informationen

Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie ein oder zwei Personen zu Trauzeugen bestimmen.

Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

An wen muss ich mich wenden?

Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Im Bereich "Dokumente" finden Sie eine Checkliste, welche Unterlagen für eine Eheschließung benötigt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Prüfung der Ehevoraussetzungen im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung fällt ein Grundbetrag von 75 Euro an.

Dieser Betrag kann sich weiter erhöhen. Sofern z. B. ausländisches Recht zu prüfen ist, sind weitere 55 Euro pro zu prüfendes Recht zu erheben. 

Im Zusammenhang mit der Eheschließung können ggf. weitere Kosten anfallen, z.B. wenn die Eheschließung außerhalb der Diensträume des Standesamtes, an einem sog. externen Trauort, und/oder außerhalb der üblichen Dienstzeiten des Standesamtes stattfindet. 

Die Zusatzkosten bei Samstagstrauungen betragen 130,00 Euro zusätzlich zu den unten genannten Kosten der Trauorte.

Zusatzkosten:
Ritterhuder Mühle: 125,00 Euro (ca.30 Personen) 
Rathaus Ratssaal:  250,00 Euro (bis zu 80 Personen)

Welche Fristen muss ich beachten?

Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

Eheschließungstermine können jedoch bereits 12 Monate vorher reserviert werden.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja. Sofern die Anmeldung nicht mündlich erfolgt.

Persönliches Erscheinen nötig: Grundsätzlich, ja.

Was sollte ich noch wissen?

Im Standesamt Ritterhude (18 Personen) sind Trauungen täglich zu den Öffnungszeiten sowie an den unten aufgeführten Samstagen möglich.

Die Eheschließung kann auch im Trauzimmer der restaurierten Ritterhuder Mühle oder im Ratssaal des Rathauses stattfinden.


2026

24.01.2026  Ritterhuder Mühle Ausgebucht

28.02.2026  Ritterhuder Rathaus  

28.03.2026  Ritterhuder Mühle

25.04.2026  Ritterhuder Mühle

30.05.2026  Ritterhuder Mühle Ausgebucht                    

27.06.2026  Ritterhuder Mühle Ausgebucht  

25.07.2026  Ritterhuder Mühle

22.08.2026  Ritterhuder Rathaus Ausgebucht                                     

19.09.2026  Ritterhuder Mühle  Ausgebucht   

24.10.2026  Ritterhuder Mühle

21.11.2026  Ritterhuder Mühle

19.12.2026  Ritterhuder Mühle

2027

23.01.2027 Ritterhuder Rathaus

27.02.2027 Ritterhuder Mühle        

20.03.2027 Ritterhuder Mühle

24.04.2027 Ritterhuder Mühle

29.05.2027 Ritterhuder Mühle

26.06.2027 Ritterhuder Mühle

24.07.2027 Ritterhuder Rathaus

28.08.2027 Ritterhuder Mühle

25.09.2027 Ritterhuder Mühle

23.10.2027 Ritterhuder Mühle

20.11.2027 Ritterhuder Mühle

18.12.2027 Ritterhuder Mühle

Sprechen Sie bitte Ihre Standesbeamtin an.

zurück