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Direkteinleitung von Niederschlagswasser: Erlaubnis

Allgemeine Informationen

Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Osterholz.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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