Zum Sichern und Bewirtschaften der verfügbaren Grundwassermenge bedürfen Grundwasserentnahmen einer Zulassung durch den Landkreis Osterholz als Unterer Wasserbehörde.
Maßnahmen für die Wasserversorgung des privaten Haushalts und in sonstigen Fällen der Entnahme geringer Mengen sind lediglich anzeigepflichtig beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie.
Informationen über Grundwasserstände können der Bohrdatenbank im NIBIS-Kartenserver entnommen werden.

