Vaterschaft
Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet, wird das Kind erst dann mit dem Vater verwandt, wenn die Vaterschaft rechtlich festgestellt wird.
Das Jugendamt kann für Sie den Vater auffordern, die Vaterschaft in einer Urkunde anzuerkennen. Kommt eine freiwillige Beurkundung nicht zustande, kann das Jugendamt die Vaterschaft für Sie auch gerichtlich klären lassen.
Unterhalt
Leben die Eltern des Kindes getrennt, ist der nicht betreuende Elternteil zu Unterhalt verpflichtet. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und den Leitlinien des Oberlandesgerichtes Celle.
Das Jugendamt kann den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes berechnen und den Unterhaltspflichtigen auffordern, den Betrag in einer Urkunde anzuerkennen. Kommt eine Beurkundung nicht zustande, kann das Jugendamt den Unterhaltsanspruch für Ihr Kind auch gerichtlich klären lassen.

