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Befreiung von der Ausweispflicht

Allgemeine Informationen

Für Personen, die nicht mehr alleine im öffentlichen Leben teilnehmen bzw. nicht mehr alleine das Haus verlassen können, besteht die Möglichkeit, eine Ausweisbefreiung zu beantragen. Dies bedeutet, dass man nicht mehr in der Pflicht steht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen.

Statt eines gültigen Personalausweises erhält man eine Bestätigung der Befreiung, um diese bei Banken und Behörden vorzulegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antrag Befreiung von der Ausweispflicht (inkl. Bestätigung über die Immobilität)
  • Personalausweis von der zu befreienden Person
  • ggf. Vollmacht und Personalausweis, falls die Person den Antrag nicht selber stellt
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

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