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Bauberatung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie erfahren möchten, ob ein bestimmtes Grundstück bebaubar ist und was dabei zu beachten ist, können Sie bei der Gemeinde eine Bauberatung in Anspruch nehmen.

Die Gemeinde Ritterhude gibt Ihnen Auskünfte zu den bauplanungsrechtlichen Vorgaben bei der Frage der Bebaubarkeit eines Grundstück, einer Bauvoranfrage oder einem Bauantrag. Bauplanungsrechtliche Vorgaben beziehen sich im Wesentlichen auf die Stellung, die Grundfläche, die Geschossigkeit und die Höhe des Baukörpers. Die bauplanungsrechtlichen Vorgaben sind entweder in einem Bebauungsplan festgesetzt, oder ergeben sich aufgrund des Baugesetzbuchs (z. B. § 34 BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Fragen zu bauordnungsrechtlichen Belangen beantwortet Ihnen das Bauordnungsamt des Landkreises Osterholz. Bauordnungsrechtliche Belange betreffen unter anderem die Grenzabstände zum Nachbarn, die Anzahl der Einstellplätze, einzutragende oder eingetragene Baulasten sowie Fragen des Brandschutzes und der Statik. Die bauordnungsrechtlichen Vorgaben sind in der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) geregelt.

Bauberatungen führt der Ortsplaner der Gemeinde gerne zu den Sprechzeiten oder nach Terminvereinbarung durch.

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