In Ausnahmefällen, insbesondere bei Versteigerungen leicht verderblicher Waren, kann eine Verkürzung der zweiwöchigen Anzeigepflicht von Versteigerungen beantragt werden.
Anzeigefrist einer Versteigerung: Verkürzung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde und zugleich bei der Industrie- und Handelskammer. Dabei ist die Kommune und die Industrie- und Handelskammer zuständig, in deren Bezirk die Versteigerung stattfinden soll.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Schriftliche Anzeige mit Angabe von:
- Ort und Zeitpunkt der Versteigerung und
- Gattung der zu versteigernden Ware
Bei Versteigerung von Waren, die
- zu einem Nachlass oder einer Insolvenzmasse gehören oder
- wegen Geschäftsaufgabe veräußert werden oder
- im Wege der öffentlichen Versteigerung aufgrund gesetzlicher Vorschrift veräußert werden (§ 383 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) und
- in offenen Verkaufsstellen angeboten werden und die ungebraucht sind oder deren bestimmungsgemäßer Gebrauch in ihrem Verbrauch besteht,
werden zusätzlich folgende Angaben benötigt:
- der Anlass der Versteigerung sowie
- der Name und die Anschrift der Auftraggeber
- Personaldokument
- Versteigerererlaubnis
Welche Gebühren fallen an?
Wenn die Frist für die Anzeige nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Versteigererverordnung (VerstV) verkürzt wird, werden Gebühren nach dem behördlichen Zeitaufwand erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Ansprechpartner/in beim Landkreis Osterholz
Frau Bode![]() | |
Amt / Bereich Ordnungsamt › Sachgebiet Gewerbe und Wirtschaft, Landwirtschaft und Forsten, Jagd und Waffen Kreishaus I, Nebengebäude, Zimmer 020 Osterholzer Straße 23 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 930-1852 Telefax: 04791 930-111852 E-Mail: ordnungsamt@landkreis-osterholz.de | |
Frau Krensellack![]() | |
Amt / Bereich Ordnungsamt › Sachgebiet Gewerbe und Wirtschaft, Landwirtschaft und Forsten, Jagd und Waffen (Leitung) Kreishaus I, Nebengebäude, Zimmer 020 Osterholzer Straße 23 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 930-1850 Telefax: 04791 930-111850 E-Mail: ordnungsamt@landkreis-osterholz.de |
Externe Behörden
Industrie- und Handelskammer Stade für den Elbe-Weser-RaumAm Schäferstieg 2 21680 Stade Telefon: 04141 524-0 Telefax: 04141 524-111 E-Mail: info@stade.ihk.deHomepage: https://www.stade.ihk24.de |