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Adoption (Adoptionsvermittlung)

Allgemeine Informationen

Nach erfolgreicher Vermittlung durch die zuständige Adoptionsstelle und nach Ablauf der Pflegezeit können Sie einen Antrag auf Adoption beim zuständigen Familiengericht einreichen.

Das Familiengericht prüft den Antrag und spricht – wenn der Antrag sich als zulässig und begründet erweist - im Beschlussverfahren die Adoption rechtsgültig aus.

An wen muss ich mich wenden?

Unter https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche finden Sie die für Sie zuständigen Amtsgerichte mit weiteren Kontaktmöglichkeiten und Servicezeiten.

https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • notariell beurkundeter Adoptionsantrag
  • notariell beurkundete Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreterin oder der gesetzlichen Vertretung zum Adoptionsantrag für ein unter 14-jähriges Kind beziehungsweise
  • notariell beurkundete Einwilligungserklärung des über 14-jährigen Kindes mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters
  • notariell beurkundete Einwilligungserklärungen der leiblichen Eltern

Unterlagen der Annehmenden:

  • Nachweise über Verdienst, Vermögen, Schulden
  • Identitätsnachweise, wie zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunden
  • Meldebescheinigungen
  • Gesundheitszeugnisse oder ärztliche Bescheinigungen
  • Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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