Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Regelungen zur Entsorgung von Altpapier sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (blaue Tonne, Papiercontainer, Wertstoffhöfe). Verpackungen aus PPK werden mit o. g. Altpapier gemeinsam erfasst.
Inhaltsbereich
Abfall: Altpapier
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Im Landkreis Osterholz ist die Abfall-Service Osterholz GmbH für die Altpapierentsorgung zuständig.
Welche Gebühren fallen an?
Die Altpapierabfuhr aus privaten Haushalten erfolgt kostenlos.
Rechtsgrundlage
Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
Anträge / Formulare
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Was sollte ich noch wissen?
Für Ihre Altpapier-Entsorgung stellt Ihnen die Abfall-Service Osterholz GmbH eine Blaue Tonne zur Verfügung.

