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Eheschließung

Allgemeine Informationen

Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie ein oder zwei Personen zu Trauzeugen bestimmen.

Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

An wen muss ich mich wenden?

Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Im Bereich "Dokumente" finden Sie eine Checkliste, welche Unterlagen für eine Eheschließung benötigt werden.

Welche Gebühren fallen an?

- Gebühr: 50,00 EUR
- Wenn ein Ehepartner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt: 90,00 EUR

Welche Fristen muss ich beachten?

Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

Eheschließungstermine können jedoch bereits 12 Monate vorher reserviert werden.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich:

Ja. Sofern die Anmeldung nicht mündlich erfolgt.

Persönliches Erscheinen nötig: Grundsätzlich, ja.

Was sollte ich noch wissen?

Bitte beachten Sie die Einschränkungen, die aufgrund der aktuellen Infektionslage für Trauungen bestehen. Sie finden die aktuellen Regelungen unter "Dokumente" am Ende dieser Seite.

Im Standesamt Ritterhude (18 Personen) sind Trauungen täglich zu den Öffnungszeiten sowie an den unten aufgeführten Samstagen möglich.

Die Zusatzkosten bei Samstagstrauungen betragen 100,00 € zusätzlich zu den unten genannten Kosten der Trauorte.

Die Eheschließung kann auch im Trauzimmer der restaurierten Ritterhuder Mühle oder im Ratssaal des Rathauses stattfinden.

2024

27.01.2024 in der Ritterhuder Mühle

24.02.2024 in der Ritterhuder Mühle

23.03.2024 im Rathaus

27.04.2024 in der Ritterhuder Mühle

25.05.2024 in der Ritterhuder Mühle Ausgebucht

22.06.2024 in der Ritterhuder Mühle

27.07.2024 im Rathaus                        Ausgebucht

24.08.2024 in der Ritterhuder Mühle Ausgebucht                

28.09.2024 in der Ritterhuder Mühle Ausgebucht

26.10.2024 in der Ritterhuder Mühle

23.11.2024 in der Ritterhuder Mühle

14.12.2024 in der Ritterhuder Mühle



2025

25.01.2025 in der Ritterhuder Mühle

22.02.2025 in der Ritterhuder Mühle

22.03.2025 in der Ritterhuder Mühle

26.04.2025 in der Ritterhuder Mühle

24.05.2025 im Rathaus

28.06.2025 in der Ritterhuder Mühle

26.07.2025 in der Ritterhuder Mühle

23.08.2025 im Rathaus                     

27.09.2025 in der Ritterhuder Mühle 

25.10.2025 in der Ritterhuder Mühle

22.11.2025 in der Ritterhuder Mühle

13.12.2025 in der Ritterhuder Mühle



Zusatzkosten:
Ritterhuder Mühle: 125,00 € (ca.30 Personen) 
Rathaus Ratssaal: 150,00 € (bis zu 80 Personen)

Sprechen Sie bitte Ihre Standesbeamtin an.

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