Allgemeine Informationen
© Fotolia.comDie Gemeinde Ritterhude ist wie alle Kommunen dazu verpflichtet, Ausschreibungen im Rahmen eines förmlichen Vergabeverfahrens vorzunehmen.
Als Grundlage hierfür dienen die Bestimmungen des Vergaberechts auf nationaler und europäischer Ebene. Dabei sind folgende wesentliche Ziele zu beachten:
- Gewährleistung von ungehinderten, transparenten und nichtdiskriminierenden wettbewerblichen Vergabeverfahren,
- Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei öffentlichen Beschaffungen,
- Bekämpfung von Korruption,
- Besondere Berücksichtigung mittelständischer Wirtschaftsinteressen.
Die Gemeinde Ritterhude nutzt für alle Vergabeverfahren ab einem Auftragswert von 10.000 € netto die Dienstleistung der Zentralen Vergabestelle des Landkreises Osterholz, die alle Vergabenverfahren ausschließlich elektronisch durchführt.
Ziel ist es, die Vergabeverfahren transparent, rechtssicher und einheitlich abzuwickeln. Vorteil der Zusammenarbeit ist, dass das komplexe Vergaberechtswissen weiter gebündelt wird und somit nur noch an einer Stelle vorgehalten werden muss.
Die Zentrale Vergabestelle ist daher Ansprechpartner für die Bieter im gesamten Vergabeverfahren.
Als kreisangehörige Kommunen erfüllen wir so die gesetzlichen Anforderungen der Europäischen Union zur verpflichenden Einführung der eVergabe. Für die Unternehmen im Landkreis hat die Kooperation zwischen Landkreis und Gemeinden zum Vorteil, dass sie nur eine einheitliche Vergabeplattform bedienen müssten.
Weitere Informationen zur Durchführung der Vergabeverfahren ist über die nachfolgende Verlinkung auf der Internetseite des Landkreises Osterholz darstellt.