Förderprogramme
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Ritterhudes Blick nach Europa zahlt sich für Unternehmen aus. Die Gemeinde nutzt schon seit den 90er Jahren die europäischen Förderprogramme, um Kooperationsprojekte mit seinen Unternehmen zu initiieren und neue Verfahren in Unternehmen zu fördern. In Projekten wie ECOS, Life Tandem und Ökoprofit wurden in der Gemeinde und den Unternehmen neue Umweltstandards eingeführt und Konzepte zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Gewerbegebieten erstellt.
In der Förderperiode 2007 - 2013 haben Ritterhuder Unternehmen von der EU-Strukturförderung und dem hierfür aufgelegten "Sonderinvestitionsprogramm Zukunft für die Förderung von Wachstum und Beschäftigung im Landkreis Osterholz" profitiert. Der Landkreis Osterholz und die Gemeinde Ritterhude haben durch Kofinanzierungen ihren Teil zur Förderung beigetragen.
Für die laufende Förderperiode von 2014 - 2020 haben die EU-Mitgliedstaaten mit der EU-Kommission Partnerschaftsvereinbarungen geschlossen. In diesem nationalen Dokument ist die Gesamtstrategie für die EU-Strukturförderung in Deutschland beschrieben.
Die Prioritäten dieser Förderperiode lauten:
- Förderung der Innovation
- Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU
- Reduzierung der CO2-Emissionen
- Nachhaltige und umweltgerechte Entwicklung von Flächen und Landschaften
- Förderung der Beschäftigung durch Gleichstellung und regionale Ansätze zur Fachkräftesicherung
- Förderung von Beschäftigungs- und regionalen Sozialdienstleistungsinnovationen
- Armutsbekämpfung durch aktive Eingliederung
- Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung
Weitere Informationen zur laufenden Förderperiode finden Sie über die Verlinkungen zum Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und zur Nds. Staatskanzlei am Ende dieser Seite.
Darüber hinaus bestehen im Land Niedersachsen diverse Förderprogramme, um gerade mittelständischen Unternehmen den Weg zu mehr Wachstum und Beschäftigung zu ebnen. Durch die NBank des Landes Niedersachsen werden Unternehmer aus einer Hand und unter einem Dach umfassend beraten. Näheres über diese Förderprogramme erfahren Sie über die unten aufgeführte Verlinkung auf der Internetseite der NBank.
Im Juni 2018 ist die Richtlinie zur "Förderung von Investitionen für Innovation, Energie- und Ressourceneffizienz in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Landkreis Osterholz" in Kraft getreten.
Mit dieser Richtlinie werden KMU und Existenzgründer bei Investitionen unterstützt. Gefördert werden Investitionen zur Schaffung neuer oder verbesserter Produkte und Herstellungsverfahren sowie zur Einsparung von Energie und Ressourcen. Die Förderung beläuft sich auf 10 bzw. 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und beträgt bis zu 50.000 €. Pro Jahr gibt es zwei Antragsstichtage, den 31. März und den 30. September.
Die Finanzierung der Förderung erfolgt allein aus Mitteln der kreisangehörigen Kommunen und dem Landkreis Osterholz. Somit wurde erstmalig eine Förderung aus eigenen Mitteln auf den Weg gebracht, um die Wirtschaft im Landkreis Osterholz nachhaltig zu stärken.
Den Antragsvordruck und die Richtlinie finden Sie nachfolgend als Download.
Zusätzlich bietet der Landkreis Osterholz über seine Wirtschaftsförderung teilweise gemeinsam mit der NBank, dem Netz-Zentrum und dem Transferzentrum Elbe-Weser (TZEW) eine
- Fördermittelberatung,
- Beschäftigungsförderungsberatung (Qualifizierung, Aus- und Weiterbildung, Arbeitsvermittlung),
- Existenzgründungsberatung und
- Unterstützung bei benötigten Genehmigungsverfahren (Mittelstandslotse)
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie ebenfalls über die Verlinkung zur Wirtschaftförderung des Landkreises Osterholz am Ende dieser Seite.
Ansprechpartner/in
Marc von Leesen![]() | |
Sachgebiete Sachgebiet 10 - Verwaltungsservice (Leitung) Wirtschaftsförderung Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 28 // 2. OG Riesstraße 40 27721 Ritterhude Telefon: 04292 889-104 Telefax: 04292 889-200 E-Mail: m.vonleesen@ritterhude.de |