Zugangseröffnung
Zugangsöffnung und Hinweise der Gemeinde Ritterhude zur elektronischen Kommunikation
Nach dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (kurz: E-Government-Gesetz - EGovG -) ist jede Behörde seit dem 1. Juli 2014 verpflichtet, einen Zugang zur Übermittlung von elektronischen Dokumenten zu eröffnen.
Hierfür sind folgende Verfahren zugelassen:
• Qualifizierte elektronische Signatur
• Absenderbestätigte De-Mail sowie
• die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises durch den neuen Personalausweis mit eID Funktion
Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nichts anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden. Die elektronische Form entwickelt dann die gleiche Rechtswirkung wie die unterschriebene Papierform.
Elektronische Anträge und Mitteilungen werden von der Gemeinde Ritterhude unter den nachfolgenden Voraussetzungen gleichberechtigt zur Papierform bearbeitet. Ihnen steht offen, auf welchem Wege Sie mit der Gemeindeverwaltung in Kontakt treten möchten.
Rechtsverbindlicher, elektronischer Verwaltungszugang
Die Gemeinde Ritterhude eröffnet den elektronischen Verwaltungszugang für E-Mails mit qualifiziert elektronisch signierten Dokumenten. Hierfür wurde die E-Mailadresse
eingerichtet.
Akzeptiert werden nur qualifizierte elektronische Signaturen, die mit dem Zertifikat eines bei der Bundesnetzagentur akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbieters erstellt wurden. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur.
Jedes Dokument ist separat zu signieren.
Für eine absenderbestätigte De-Mail, die die Voraussetzung für eine elektronische Form ebenfalls erfüllt, ist die E-Mailadresse
gemeinde@ritterhude.de-mail.de
eingerichtet.
Nicht alle Anfragen werden elektronisch beantwortet. Deshalb ist es erforderlich, dass Sie in einer E-Mail auch Ihre Postanschrift mitteilen.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass nur qualifiziert elektronisch signierte Dokumente und absenderbestätigte De-Mail eine rechtlich angeordnete Schriftform ersetzen können. Für alle anderen E-Mail-Adressen der Gemeinde Ritterhude wird der rechtsverbindliche elektronische Verwaltungszugang ausdrücklich nicht eröffnet. Das bedeutet, dass Sie nur über die beiden oben angegebenen E-Mailadressen der Gemeinde Ritterhude Anträge verbindlich stellen oder Dokumente fristwahrend einreichen können.
Formfreie Kommunikation per E-Mail
Für die Übermittlung von einfachen E-Mails ist die E-Mailadresse
eingerichtet. Außerdem bestehen werden personengebundene E-Mail-Adressen, die Sie für die Kommunikation mit Bediensteten der Gemeinde Ritterhude nutzen können. Diese Adressen finden Sie auf erhaltenen Schreiben und auf dieser Internetseite.
Nicht alle Anfragen werden elektronisch beantwortet. Deshalb ist es erforderlich, dass Sie in einer E-Mail auch Ihre Postanschrift mitteilen.
Dateiformate
Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Gemeinde Ritterhude versenden, beachten Sie bitte, dass die Gemeinde Ritterhude nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen öffnen und verarbeiten kann.
Folgende Dateiformate können verarbeitet werden, soweit sie keine Makros enthalten:
- Adobe Acrobat bis Version 12.0 (.pdf)
- Rich Text Format (.rtf)
- Microsoft Word bis Version 2010 (.doc und .docx)
- Microsoft Excel bis Version 2010 (.xls und .xlsx)
- nur Text-Formate (.txt)
- Bilddateien (.jpg, .tif, .png)
- in Archive gepackte Dateien (.zip)
Wenn Sie abweichende Formate verwenden, kann die E-Mail evtl. nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass die Liste regelmäßig aktualisiert wird. Mails, deren Dateianhänge Makros oder sonstige ausführbare Dateien enthalten, werden nicht bearbeitet.
Dateigröße
Für die Gesamtgröße einer E-Mail einschließlich aller Anhänge mit einer Größe von 7 Megabyte (MB) ist der Empfang/Versand gewährleistet. Für E-Mails mit einem höheren Datenvolumen stehen diese Funktionalitäten nicht verlässlich zur Verfügung.
Verschlüsselung
Die Gemeinde Ritterhude nimmt derzeit nur unverschlüsselte Nachrichten entgegen.
Beim Empfang von E-Mails werden diese automatisiert auf Spam- und Sicherheitsaspekte geprüft. Wenn Ihre E-Mail nicht den notwendigen Kriterien entspricht, wird sie nicht zugestellt.
Nähere Informationen zu elektronischen Signaturen nach dem Signaturgesetz erhalten Sie auf der Website des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik:
Fragen und Probleme mit der elektronischen Kommunikation
Für weitere Fragen zu den Rahmenbedingungen oder Unterstützung bei Problemen stehen Ihnen die u.a. Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Antwort per E-Mail
Bitte beachten Sie, dass Bescheide und andere Mitteilungen, die einem rechtlichen Schriftformerfordernis unterliegen, von der Gemeindeverwaltung bis auf weiteres in Papierform versandt werden.
Rechtliche Hinweise
Die Gemeinde Ritterhude übernimmt keine Gewähr dafür, dass das System zur Entgegennahme der von Ihnen übermittelten E-Mails technisch stets zur Verfügung steht. Schadensersatzansprüche gegen die Gemeinde sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gelten die allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ansprechpartner/in
Marc von Leesen ![]() | |
Ämter / Bereiche Sachgebiet 10 - Verwaltungsservice (Leitung) Wirtschaftsförderung Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 28 - Büro Riesstraße 40 27721 Ritterhude Telefon: 04292 889-104 Telefax: 04292 889-200 E-Mail: m.vonleesen@ritterhude.de | |
Margot Thölken ![]() | |
Amt / Bereich Sachgebiet 10 - Verwaltungsservice Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 15 - Büro Riesstraße 40 27721 Ritterhude Telefon: 04292 889-103 Telefax: 04292 889-200 E-Mail: m.thoelken@ritterhude.de |
Organisationseinheiten
Sachgebiet 10 - Verwaltungsservice | |
Riesstraße 40 27721 Ritterhude Telefon: 04292 889-104 Telefax: 04292 889-200 E-Mail: m.vonleesen@ritterhude.deHomepage: http://www.ritterhude.de |