Die Erhebungsbeauftragten werfen ab ca. zwei Wochen vor dem Stichtag, dem 15.05.2022, an den für die Haushaltsstichprobe zufällig ausgewählten Anschriften ein Anschreiben mit einem Terminvorschlag sowie einen Informations-Flyer in die Briefkästen. Zum vereinbarten Termin besucht eine Interviewerin bzw. ein Interviewer den Haushalt unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen. Alle Erhebungsbeauftragten können sich mittels eines Zensusausweises in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis als Interviewerinnen bzw. Interviewer der örtlichen Erhebungsstellen ausweisen.
In einem kurzen persönlichen Gespräch werden allgemeine Fragen zur Person und ggf. weiteren Haushaltsmitgliedern gestellt. Das Interview dauert etwa 5 bis 10 Minuten. Für die Beantwortung weiterer Fragen erhält jedes Haushaltsmitglied Online-Zugangsdaten. Das Ausfüllen des Online-Fragebogens dauert etwa 10 Minuten. Der Online-Fragebogen wird in 15 Sprachen angeboten. Auf Wunsch der Haushalte kann die vollständige Befragung auch zusammen mit der bzw. dem Erhebungsbeauftragten direkt durchgeführt werden oder es wird ein Papierfragebogen übergeben.
Bei der Erhebung an Gemeinschaftsunterkünften stehen die Interviewerinnen bzw. Interviewer den Einrichtungsleitungen in einem persönlichen Gespräch für Rückfragen zum Zensus 2022 zur Verfügung. Die Erhebung erfolgt hier ausschließlich per Online-Fragebogen.
Im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung erhalten die Haus- und Wohnungseigentümer/-innen einen Brief mit der Aufforderung die Daten über einen Online-Fragebogen zu melden. Um die Befragung möglichst ressourcenschonend durchzuführen, wird beim ersten Anschreiben für die Online-Meldung geworben und kein Papierfragebogen mitgeschickt. Erst dem Erinnerungsschreiben wird ein Papierfragebogen beigefügt. Die vorherige Zusendung eines Papierfragebogens ist nicht möglich.