Haushaltsplan 2020
© Gemeinde RitterhudeNach den gesetzlichen Bestimmungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) haben die Kommunen für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzungen des Haushaltsplanes, der wiederum die Grundlage für sämtliche Einnahmen und Ausgaben eines Jahres für die Gemeinde bildet.
Im Haushaltsplan werden alle Erträge und Aufwendungen und Einzahlungen und Auszahlungen abgebildet. Hierbei wird in einen Ergebnishaushalt und einen Finanzhaushalt unterschieden. Der Ergebnishaushalt bildet den Ressourcenverbrauch ab, während im Finanzhaushalt die tatsächlichen Zahlungsflüsse dargestellt werden.
So werden im Haushaltsplan die Ausgaben zum Betrieb von Kindertagesstätten und Schulen, die Kosten für die Unterhaltung von Straßen und Wegen oder die für das jeweilige Jahr geplanten Investitionen und Baumaßnahmen beschrieben.
Weitere hilfreiche Informationen finden Sie unter dem nachstehenden Link auf der Seite des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport im Themenbereich Kommunen unter der Rubrik Kommunales Haushaltsrecht.
Der Haushaltsplan für das Jahr 2020 wurde von der Verwaltung erstellt und in der Ratssitzung am 20. Februar 2020 beschlossen.
Organisationseinheiten
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Dokumente
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Haushaltsplan 2020 (5 MB) |