Corona-Überbrückungshilfen des Bundes
Die Antragfristen für die Überbrückungshilfen I, II und III sind abgelaufen.
Die Schlussabrechnungen hierfür kann nur über einen prüfenden Dritten bis spätestens 31. Dezember 2022 erfolgen.
Gegebenenfalls müssen Sie zu viel gezahlte Hilfen zurückzahlen oder erhalten nachträglich eine Nachzahlung (außer für Überbrückungshilfe I).
Erfolgt keine Schlussabrechnung, sind die Überbrückungshilfen in voller Höhe zurückzuzahlen.
Mit der Überbrückungshilfe III Plus werden auch weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020 unterstützt (Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses direkt betroffene Unternehmen sowie Unternehmen der Pyrotechnikbranche, des Großhandels und der Reisebranche). Die Bedingungen entsprechen denjenigen der Überbrückungshilfe III.
Hinweise: Die Überbrückungshilfe III Plus kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden. Antragstellende, deren Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus bewilligt oder teilbewilligt wurde, können für die Monate Oktober bis Dezember 2021 einen Änderungsantrag stellen. Seit 22. Oktober 2021 können prüfende Dritte die Kontoverbindung berichtigen. Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge endet am 31. März 2022.
Seit 18. März können Sie nach erfolgter Bewilligung von der Neustarthilfe Plus zur Überbrückungshilfe III Plus wechseln und umgekehrt.
Mit der Überbrückungshilfe IV unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020 (Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie direkt betroffene Unternehmen sowie Unternehmen der Pyrotechnikbranche, des Großhandels und der Reisebranche). Die Bedingungen entsprechen weitgehend denjenigen der Überbrückungshilfe III Plus.
Hinweise: Die Überbrückungshilfe IV kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022.
Die Neustarthilfe Plus Juli bis September ist Teil des Programms Neustarthilfe Plus. Mit dem Programm Neustarthilfe Plus werden Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in den Förderzeiträumen Juli bis September und Oktober bis Dezember 2021 unterstützt. Der Vorschuss (Betriebskostenpauschale) wurde im Vergleich zur Neustarthilfe auf maximal 4.500 Euro für Soloselbstständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und auf bis zu 18.000 Euro für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im gesamten Bezugszeitraum erhöht.
Seit 17. September 2021 können Sie als Direktantragssteller Änderungsanträge zu bewilligten oder teilbewilligten Anträgen der Neustarthilfe Plus Juli bis September stellen sowie ihre Kontoverbindung korrigieren. Seit dem 5. November 2021 können Sie als prüfende Dritte eine Änderung der Kontoverbindung vornehmen und seit 12. November 2021 Änderungsanträge zu bewilligten oder teilbewilligten Anträgen stellen.
Seit 18. März können Sie nach erfolgter Bewilligung von der Neustarthilfe Plus zur Überbrückungshilfe III Plus wechseln und umgekehrt.
Anträge auf Neustarthilfe Plus Juli bis September 2021 können bis zum 31. März 2022 gestellt werden.
Mit dem Programm Neustarthilfe Plus Oktober bis Dezember werden Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in den Förderzeiträumen Juli bis September und Oktober bis Dezember 2021 unterstützt.
Der Vorschuss (Betriebskostenpauschale) wurde im Vergleich zur Neustarthilfe auf maximal 4.500 Euro für Soloselbstständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und auf bis zu 18.000 Euro für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im gesamten Bezugszeitraum erhöht. Den Antrag können Sie selbst oder prüfende Dritte für Sie stellen.
Anträge auf Neustarthilfe Plus Oktober bis Dezember 2021 können bis zum 31. März 2022 eingereicht werden.
Seit 18. März können Sie nach erfolgter Bewilligung von der Neustarthilfe Plus zur Überbrückungshilfe III Plus wechseln und umgekehrt.
November- und Dezemberhilfe:
Die Antragsfrist für Erstanträge endete am 30. April 2021.
Im Falle einer Antragstellung über prüfende Dritte ist eine Schlussabrechnung vorgesehen. Die Schlussabrechnung erfolgt, wie die Antragstellung über den prüfenden Dritten, ausschließlich in digitaler Form ab Anfang 2022 über das Internet-Portal des Bundes bis spätestens 31. Dezember 2022. Erfolgt keine Schlussabrechnung, ist die Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe in gesamter Höhe zurückzuzahlen.
Im Falle von Direktanträgen im eigenen Namen erfolgt keine Schlussabrechnung. Stattdessen können stichprobenartige Nachprüfungen durch die Bewilligungsstellen erfolgen.
Neustarthilfe 2022:
Die Neustarthilfe 2022 unterstützt Soloselbständige, unselbstständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten mit bis zu 4.500 € und Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit bis zu 18.000 €. Sie wird als Vorschuss für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 ausgezahlt. Der Antrag kann auch über prüfende Dritte gestellt werden.
Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022.
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Darüber hinaus bietet das Land Niedersachsen über die NBank ergänzend zu den Bundesprogrammen weitere Corona-Sonderprogramme an.
Weitere Informationen zu allen wirtschaftlichen Unterstützungsangeboten erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundeswirtschaftsministeriums und der NBank.
Weitere Informationen:
Darüber hinaus erhalten Selbstständige und Unternehmen über die nachfolgenden Verlinkungen und Telefonnummern umfangreiche Informationen zu allen Fragen rund um das Corona-Virus und insbesondere zu Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten:
Haben Sie weitere Fragen oder brauchen Sie Unterstützung vor Ort? Sprechen Sie bitte die Wirtschaftsförderung der Gemeinde Ritterhude an.
Ansprechpartner ist Herr Marc von Leesen, den Sie unter 0 42 92 / 889 oder per E-Mail unter m.vonleesen@ritterhude.de erreichen.