Erklärung der Verfahren
01. Verfahrensschritt: "Aufstellungsbeschluss"
Beschluss der Gemeindevertretung zur Aufstellung eines Bauleitplans (Aufstellungsbeschluss ist nicht zwingend erforderlich) mit ortsüblicher Bekanntmachung des Beschlusses (§ 2 Abs. 1 BauGB); Ausarbeitung eines Konzeptes bzw. Vorentwurfes.
02. Verfahrensschritt: "Unterrichtung der Behörden"
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Unterrichtung über die Planung und zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für den Umweltbericht
03. Verfahrensschritt: "frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung"
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung: Mündliche (z. B. öffentlicher Info-Abend) oder schriftliche Information (z. B. Info-Faltblatt) über Vorentwurf mit der Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (§ 3 Abs. 1 BauGB).
04. Verfahrensschritt: "frühzeitige Behördenbeteiligung"
Einholung von Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB).
05. Verfahrensschritt: "Entwurfsbearbeitung"
Prüfung der eingegangenen Anregungen der TöB sowie der Bürger und darauf basierende Weiterbearbeitung des Vorentwurfes zum Entwurf.
06. Verfahrensschritt: "Entwurfs- und Auslegungsbeschluss"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des Planes mit Begründung durch den Verwaltungsausschuss sowie ortsübliche Bekanntmachung der bevorstehenden öffentlichen Auslegung mit Hinweis, dass Anregungen vorgebracht werden können.
07. Verfahrensschritt: "öffentliche Auslegung (förmliche öffentliche Beteiligung)"
Öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats, während dieser Zeit kann jeder Bürger Anregungen vorbringen (§ 3 Abs. 2 BauGB).
08. Verfahrensschritt: "Prüfung der Anregungen"
Prüfung der eingegangenen Anregungen, Entscheidung der Gemeinde über deren Behandlung.
09. Verfahrensschritt: "Satzungsbeschluss"
Beschluss über die Behandlung der vorgebrachten Anregungen und die Abwägung sowie Beschluss des Entwurfes zur Satzung (bzw. zum F-Plan) durch den Rat der Gemeinde (§ 10 Abs. 1 BauGB).
10. Verfahrensschritt: "Bekanntmachung (Rechtskraft bzw. Wirksamkeit)"
Prüfung des Bauleitplans durch die höhere Verwaltungsbehörde, (nur wenn der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wurde), Bekanntmachung des Feststellungsbeschlusses über den Flächennutzungsplan / Satzung über den Bebauungsplan in den Tageszeitungen "Osterholzer Kreisblatt" und "Die Norddeutsche" (§ 10 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 10 der Hauptsatzung der Gemeinde Ritterhude). Damit wird der Flächennutzungsplan / der Bebauungsplan mit der Begründung wirksam / rechtsverbindlich. Der Flächennutzungsplan / der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben (§ 10 BauGB).