Die Corona-Pandemie schränkt unseren bekannten Alltag zurzeit erneut deutlich ein und stellt Betriebe und Privatpersonen vor große Herausforderungen. Mit Inkrafttreten der Niedersächsischen Corona-Verordnung zum 10.01.2021 ist auch die weitere Schließung von Restaurants, Imbissen und Gaststätten bis zunächst 31.01.2021 verbunden. Derzeit sind ausschließlich Außer-Haus-Verkauf oder Lieferservice erlaubt. Dem Landkreis Osterholz ist es ein großes Anliegen, hier im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen. Daher erinnert er an die Informationsplattform für die ortsansässigen Gastronomiebetriebe auf der Internetseite des Landkreises. Alle Restaurants, Imbisse, Gaststätten und Lieferdienste aus dem Kreisgebiet, die derzeit einen Außer-Haus-Verkauf oder Lieferservice anbieten, können sich unter www.landkreis-osterholz.de/corona-gastro unkompliziert in eine digitale Übersicht eintragen. Bürgerinnen und Bürger erhalten so einen Überblick über die gastronomischen Anbieter im Kreisgebiet.
Die Übersicht mit den Gastronomiebetrieben wird werktäglich von der Kreisverwaltung aktualisiert und als interaktive Karte unter www.landkreis-osterholz.de/corona-gastro bereitgestellt. Kunden können sich dann über die dort angegebenen Daten direkt über die Anbieter informieren. „Die Gastronomiebetriebe im Landkreis sind wie viele andere Selbständige und Gewerbetreibende vom erneuten Lockdown von den Einschränkungen des öffentlichen Lebens stark betroffen“, erklärt Landrat Bernd Lütjen. Viele Geschäfte hätten entsprechend reagiert und ihr Angebot wie im Frühjahr 2020 umgestellt. „Das ist aber nicht jedem Interessierten in unserem Landkreis bekannt“, so Landrat Lütjen weiter. Er hoffe daher, dass der Landkreis mit der Übersicht helfen kann, Konsumenten und Anbieter einfacher zusammenzubringen. „Restaurants leben von ihren Gästen. Solange diese nicht wie gewohnt vorbeikommen und dort essen dürfen, möchte ich zumindest übergangsweise unterstützen, wo ich es kann“, erklärt er die Beweggründe.