© PixabayNach wie vor wird der Alltag aller Menschen von der Einhaltung der Mindestabstände und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in einigen Situationen bestimmt sein. Dennoch sind aufgrund des weiterhin moderaten Infektionsgeschehens weitere Lockerungen möglich. In der Öffentlichkeit ist ab Montag das Treffen von Gruppen mit maximal 10 Personen oder zwei Haushalten erlaubt. Dies gilt auch für den Besuch in einem Restaurant oder einer vergleichbaren Einrichtung. „Auch wenn es hierbei streng genommen keine Vorgabe zum Mindestabstand gibt, sollten Sie unbedingt weiterhin möglichst viel Abstand zueinander halten - im öffentlichen, wie im privaten Raum“, kommentiert Landrat Bernd Lütjen die Veränderung der Verordnung. Denn nach wie vor sei das Abstandhalten die wichtigste Maßnahme zum Schutz der Ausbreitung des Coronavirus. Dies gelte auch für die ab Montag wieder zugelassenen Sitzungen und Zusammenkünfte in Vereinen und von Initiativen und ehrenamtlichen Zusammenschlüssen.
Ab dem 22. Juni können auch Theater, Opern, Konzerthäuser, Kulturzentren, Kinos und Indoor Freizeitangebote wieder unter bestimmten Voraussetzungen öffnen. Dazu zählen die bekannten Vorgaben wie eine maximale Teilnehmerzahl von 250, das Vermeiden von Warteschlangen, das Abstandhalten und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in geschlossenen Räumen. Die Regelungen gelten auch für kulturelle Veranstaltungen, die mit der Änderung der Corona-Verordnung, nun auch indoor stattfinden können.
Neben Schwimmbädern, Freizeitbädern und Solarien dürfen ab Montag auch wieder Saunen öffnen.
Zuschauer bei Sportveranstaltungen (kontaktloser Sport) im Freien waren bislang untersagt. Erlaubt sind nun bei Einhaltung des Mindestabstandes zueinander bis zu 50 Zuschauerinnen und Zuschauer.
Bund und Länder haben sich in dieser Woche darauf verständigt, auch nach dem 31. August 2020 ein besonderes Augenmerk auf Großveranstaltungen zu legen, da das Infektionsrisiko hier ungleich höher eingeschätzt wird. Das Land Niedersachsen hat dazu geregelt, dass Veranstaltungen, Zusammenkünfte und ähnliche Ansammlungen von Menschen mit mehr als 1.000 Personen mindestens bis zum Ablauf des 31. Oktober 2020 verboten bleiben. Ab September sollen aber Messen, Kongresse, gewerbliche Ausstellungen, Spezialmärkte und ähnliche Veranstaltungen unter strengen Kriterien auf Antrag beim Gesundheitsamt zugelassen werden können. Dazu muss ein Veranstaltungskonzept erarbeitet und vom Gesundheitsamt genehmigt werden. Dabei können je nach Veranstaltungsformat Auflagen erteilt werden, die den Schutz der Besucherinnen und Besuchern vor einer Infektion mit dem Coronavirus sicherstellen. Auch ist es möglich, Veranstaltungen trotz vorheriger Genehmigung kurzfristig abzusagen, wenn sich das Infektionsgeschehen anders entwickelt als erwartet. „Dem Landkreis ist die Not gerade in der Veranstaltungsbranche bewusst. Deshalb ist es uns auch wichtig, Veranstaltungen und Formate zuzulassen, die im Einklang mit dem Infektionsgeschehen stehen. Gleichwohl sind wir gezwungen immer genau hinzusehen, wenn viele hundert Menschen an einem Ort zusammenkommen. Wir wollen mit unseren Anbietern vor Ort daher im Gespräch bleiben und gemeinsam ausloten, was in diesem Jahr vertretbar ist und was nicht“, so Landrat Bernd Lütjen.
Die Maximalbelegung in Hotels, Hostels, Jugendherbergen und auf Campingplätzen wird ab Montag aufgehoben. Alle weiteren Regelungen für den Beherbergungsbereich bleiben jedoch bestehen.
Der Paragraph zu Reiserückkehrern wurde noch einmal verständlicher gefasst. Gerade zu Beginn der Urlaubszeit wird empfohlen, das Infektionsgeschehen des geplanten Reiseurlaubslandes im Blick zu behalten. Dies ist nämlich entscheidend für die Frage, ob jemand im Nachgang zu einer Reise in Quarantäne muss oder nicht. Das RKI informiert auf seiner Internetseite über die aktuellen Entwicklungen in den jeweiligen Ländern (www.rki.de).
Mit der nun bevorstehenden Änderung der Corona-Verordnung befindet sich das Land Niedersachsen in der 5. Stufe des Niedersächsischen Weges zurück in einen neuen Alltag mit Corona. Die Verordnung ist im überwiegenden Teil bis zum 5. Juli 2020 befristet.
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger hat der Landkreis Osterholz umfangreiche Informationen im Internet zusammengestellt. Häufig gestellte Fragen werden unter www.landkreis-osterholz.de/corona-fragen beantwortet. Ab Montag werden hier auch Fragen zu den neuen Regelungen zu finden sein. Außerdem ist beim Landkreis Osterholz weiterhin ein Bürgertelefon geschaltet. Dies ist von montags bis donnerstags von 08:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:00 bis 14:00 Uhr unter der Telefonnummer 04791 930 2901 erreichbar. Alle aktuellen Informationen stellt der Landkreis Osterholz auch unter www.landkreis-osterholz.de/corona zur Verfügung.