© PixabayFür nicht geimpfte Personen gilt weiterhin eine Beschränkung auf Personen des eigenen Haushaltes sowie maximal zwei Personen eines weiteren Haushaltes. Die Regelung soll – wie auch die allgemeine Weihnachts- und Neujahrsruhe, in der die Warnstufe 3 gilt - bis zum 15. Januar 2022 ausgeweitet werden. Der Landkreis Osterholz hat alle Informationen unter www.landkreis-osterholz.de/corona zusammengefasst. Hier ist auch die jeweils gültige Corona-Verordnung zu finden.
Land Niedersachsen passt Corona-Verordnung an
Land Niedersachsen passt Corona-Verordnung an
Stärkere Kontaktbeschränkungen ab dem 27.12.2021 bis zum 15.01.2022
23.12.2021: Das Land Niedersachsen hat wie bereits angekündigt vor dem Hintergrund der Beratungen der Ministerpräsidentenkonferenz und der Bundesregierung seine Corona-Verordnung angepasst. Ab dem 27.12.2021 sind private Zusammenkünfte unter ausschließlich Geimpften und Genesenen auf bis zu zehn Personen begrenzt (innen wie außen).