© PixabayUm die Laborkapazitäten bei der Auswertung der bislang zur Bestätigung einer Coronainfektion gängigen PCR-Tests nicht zu überlasten, haben sich die Länderchefs und der Bundeskanzler auf eine Priorisierung verständigt. Der Verdacht einer Coronainfektion soll zukünftig grundsätzlich nur in folgenden zwei Konstellationen durch einen PCR-Test abgeklärt werden:
- Mitarbeitende in Krankenhäusern, in Arztpraxen, in der Pflege etc. sollen PCR- getestet werden, damit die Patientinnen und Patienten bzw. Bewohnerinnen und Bewohner gegen Corona-Infektionen geschützt werden.
- Außerdem sollen Risikopatientinnen und -patienten PCR-getestet werden, um eine frühzeitige Behandlung, ggfs. eine antivirale Therapie zu ermöglichen.
Zudem soll das Freitesten von Mitarbeitenden in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtung und Einrichtungen der Eingliederungshilfe bei mindestens 48-stündiger Symptomfreiheit zukünftig ebenfalls nach sieben Tagen durch einen zertifizierten Antigen-Schnelltest ermöglicht werden.
Für alle anderen Personen soll zukünftig – je nach Verfügbarkeit der PCR-Testkapazitäten – ein zweiter zertifizierter Antigen-Schnelltest für eine Bestätigung der Infektion ausreichend sein. Ein Selbsttest genügt hierbei nicht.
Bund und Land werden für die neuen Testszenarien noch nähere Bestimmungen treffen müssen. Sobald diese gesetzlichen Grundlagen vorliegen, wird der Landkreis entsprechend informieren.
Der Landkreis Osterholz erinnert zudem daran, dass weiterhin keine Kontaktaufnahme zu Kontaktpersonen erfolgt, die sich aufgrund ihres fehlenden oder nicht ausreichenden Impfstatus ebenfalls in Quarantäne begeben müssen. Auch dies regelt die Niedersächsische Absonderungsverordnung. Als Nachweis beispielsweise gegenüber dem Arbeitgeber kann dann das positive Testergebnis der an Corona erkrankten Person dienen. Alternativ können diese Kontaktpersonen mit Angaben zum bestätigten Fall und ihrer eigenen Kontaktdaten eine E-Mail an gesundheitsamt@landkreis-osterholz.de senden. Eine Bestätigung zur Quarantäne als Kontaktperson kann jedoch aktuell einige Tage in Anspruch nehmen, da die taggleiche Abarbeitung bestätigter Infektionsfälle Priorität hat. Kontaktpersonen eines bestätigten Falls, die über eine vollständige Impfung und Booster verfügen, müssen nicht in Quarantäne. Das bedeutet, dass grundsätzlich auch der Arbeit weiter nachgegangen werden kann – jeweils in Abstimmung mit dem Arbeitgeber.
Alle Informationen zum Corona-Virus hat der Landkreis unter www.landkreis-osterholz.de/corona zusammengefasst. Impftermine können weiterhin – auch kurzfristig – unter www.landkreis-osterholz.de/corona-impfung gebucht werden. Der Landkreis bittet, von diesem Angebot rege Gebrauch zu machen, um sich selbst vor einer Ansteckung mit schwerem Verlauf zu schützen und als Kontaktperson eine Quarantäne zu vermeiden.