© PixabayTenor der Vereinbarung ist, dass weiterhin alle nicht notwendigen sozialen Kontakte zu vermeiden sind und alle Personen soweit wie möglich zu Hause bleiben sollen. „Denn die Kontaktminimierung ist die effektivste Maßnahme zur Reduzierung der Neuinfektionen mit dem Coronavirus“, macht Landrat Bernd Lütjen deutlich. Veränderungen werden sich ergeben bei der Anzahl der Personen, die sich im privaten und öffentlichen Raum treffen dürfen. Anstatt maximal 10 Personen aus maximal zwei Haushalten oder unter Angehörigen werden sich nur insgesamt 5 Personen treffen können. Für die Weihnachtsfeiertage und Silvester soll es Sonderregelungen geben.
Indessen laufen die Planungen zur Errichtung eines Impfzentrums im Landkreis Osterholz weiter. Fest steht, dass es ein Impfzentrum im Kreisgebiet geben wird, welches voraussichtlich aufgrund der guten Infrastruktur und Erreichbarkeit aus allen kreisangehörigen Gemeinden in der Kreisstadt Osterholz-Scharmbeck angesiedelt ist. Die konkrete Örtlichkeit steht noch nicht fest und muss auch noch mit dem Land Niedersachsen abgestimmt werden. Das Land übernimmt voraussichtlich die Kosten für das Impfzentrum; der Landkreis ist für den Aufbau und Betrieb zuständig. Auch geklärt werden muss von Seiten des Landes noch, welche Personengruppen prioritär zu impfen sind. „Sobald wir für unsere Bürgerinnen und Bürger nähere Informationen haben, werden wir diese unmittelbar mitteilen“, berichtet Landrat Bernd Lütjen.
Weitergehende Informationen, die tagesaktuellen Fallzahlen und der jeweilige Inzidenzwert sind auf der Internetseite des Landkreises Osterholz unter www.landkreis-osterholz.de/corona zu finden. Unter www.landkreis-osterholz.de/corona-fragen werden häufig gestellte Fragen zur aktuellen Corona-Verordnung beantwortet. Zudem ist das Bürgertelefon des Gesundheitsamtes während der Öffnungszeiten des Kreishauses unter 04791/930-2900 erreichbar.