Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Straßenreinigung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Sollte ein Kreisstraße betroffen sein, wenden Sie sich bitte an die Kreisstraßenmeisterei.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Straßenreinigungssatzung
Ansprechpartner/in
Gisela Dammasch![]() | |
Sachgebiet Sachgebiet 30 - Bau, Planung und Umwelt Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 21 // 1. OG Riesstraße 40 27721 Ritterhude Telefon: 04292 889-168 Telefax: 04292 889-200 E-Mail: g.dammasch@ritterhude.de | |
Fenja Sender![]() | |
Sachgebiet Sachgebiet 30 - Bau, Planung und Umwelt Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 19 // 1. OG Riesstraße 40 27721 Ritterhude Telefon: 04292 889-167 Telefax: 04292 889-200 E-Mail: f.sender@ritterhude.de |