In der Gemeinde Ritterhude existiert seit dem Jahre 1990 ein förmlich festgesetztes Sanierungsgebiet mit dem Titel „Alt-Ritterhude Ortskern". Diese städtebauliche Sanierungsmaßnahme hat sich zum Ziel gesetzt, die Funktionsschwäche des Ortskerns zu beheben sowie ein harmonisches Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe zu erreichen. Dabei gilt ein besonderes Augenmerk der Sicherung und Wiederherstellung der Versorgungsfunktion des Ortskerns, insbesondere im Bereich Einzelhandel.
Darüber hinaus sind auch private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet wünschenswert, die von der Gemeinde Ritterhude bei Voraussetzung der Fördertatbestände gegebenenfalls bezuschusst werden können.
Beim Ortsplaner oder beim Bauamtsleiter der Gemeinde erhalten Sie Auskünfte und Beratungen sowie Informationen zu etwaig notwendigen Sanierungsgenehmigungen.