Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen) ergänzen das öffentliche Schulwesen und nehmen damit eine wichtige Aufgabe zur Herstellung der Vielfalt im niedersächsischen Schulwesen wahr.
Sie werden als allgemein bildende oder berufsbildende genehmigungspflichtige Ersatzschulen, die den öffentlichen Schulen gleichwertig sein müssen, oder auch als anzeigepflichtige Ergänzungsschulen geführt. An Ersatzschulen können dieselben Abschlüsse erworben werden wie an den entsprechenden öffentlichen Schulen. Vielen dieser Schulen ist ein Internat angeschlossen.
Viele niedersächsische Schulen in freier Trägerschaft bzw. deren Träger gehören der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen Niedersachsen/Bremen e. V. an.
Schulen in freier Trägerschaft
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden SIe sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpartner/in beim Landkreis Osterholz
Herr Klöfkorn![]() | |
Amt / Bereich Amt für Bildung › Sachgebiet Schule und Sport (Leitung) Kreishaus II, Zimmer 1.10 Am Osterholze 2a 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 930-2220 Telefax: 04791 930-112220 E-Mail: torben.kloefkorn@landkreis-osterholz.de |
Externe Ansprechpartner/in
Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg ![]() Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Telefon: 04131 15-222 Telefax: 04131 15-452220 E-Mail: service@rlsb-lg.niedersachsen.deHomepage: https://www.rlsb.de/organisation/lueneburg |