Wenn Sie Einhufer, Wiederkäuer, Schweine, Kaninchen oder Geflügel im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit schlachten oder im Zusammenhang hiermit ruhigstellen oder betäuben wollen, benötigen Sie hierfür eine gültigen Sachkundebescheinigung der zuständigen Stelle.
Sachkundenachweis für berufliche Tätigkeit bei Schlachtung und Betäubung von Tieren Erteilung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Region Hannover.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für die Veterinärverwaltung (GOVV) an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Ansprechpartner/in beim Landkreis Osterholz
Veterinäramt![]() | |
Am Osterholze 2a 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 930-2110 Telefax: 04791 930-2199 E-Mail: veterinaeramt@landkreis-osterholz.deHomepage: https://www.landkreis-osterholz.de | Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr |