Grundsätzlich wird für jeden Bürger/jede Bürgerin nur ein gültiger Reisepass ausgestellt.
Bei Nachweis eines berechtigten Interesses können jedoch weitere, gleichzeitig gültige Reisepässe ausgestellt werden.
Grundsätzlich wird für jeden Bürger/jede Bürgerin nur ein gültiger Reisepass ausgestellt.
Bei Nachweis eines berechtigten Interesses können jedoch weitere, gleichzeitig gültige Reisepässe ausgestellt werden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Nadine Eggers![]() | |
Amt / Bereich Sachgebiet 22 - Sicherheit und Ordnung Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 3 // EG Riesstraße 40 27721 Ritterhude Telefon: 04292 889-135 Telefax: 04292 889-200 E-Mail: n.eggers@ritterhude.de | |
Jaqueline Schmitz![]() | |
Amt / Bereich Sachgebiet 22 - Sicherheit und Ordnung Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 3 // EG Riesstraße 40 27721 Ritterhude Telefon: 04292 889-136 Telefax: 04292 889-200 E-Mail: j.schmitz@ritterhude.de |
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