Wenn Sie als Bürger/in oder Gewerbetreibende/r öffentliche Einrichtungen wie Gemeindesaal, Stadthalle, Schulen, Schulsportanlagen usw. für private Zwecke nutzen möchten, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Verwaltung.
Die Gemeinde Ritterhude bietet die Möglichkeit, kommunale Räumlichkeiten ausserhalb der regulären Zeiten zu nutzen.
Grundlage ist die aktuelle Benutzungsordnung.
Mit dem nachstehenden Formular können Sie Ihren Antrag zur Nutzung einer öffentlichen Einrichtung stellen.