Die Gemeinde stellt für Personen, die akut keine Unterkunft haben oder vom Verlust ihrer Unterkunft bedroht sind, Unterkünfte zur Verfügung. Die Nutzung die Unterkünfte ist nicht auf Dauer angelegt. Eine Nutzungsgebühr ist zu entrichten.
Obdachlosenunterkünfte
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
An das Ordnungsamt der Gemeinde, in der Sie obdachlos geworden sind.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung
Ortsrecht
Ansprechpartner/in
Jaqueline Schmitz![]() | |
Amt / Bereich Sachgebiet 22 - Sicherheit und Ordnung Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 3 // EG Riesstraße 40 27721 Ritterhude Telefon: 04292 889-136 Telefax: 04292 889-200 E-Mail: j.schmitz@ritterhude.de | |
Nadine Eggers![]() | |
Amt / Bereich Sachgebiet 22 - Sicherheit und Ordnung Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 3 // EG Riesstraße 40 27721 Ritterhude Telefon: 04292 889-135 Telefax: 04292 889-200 E-Mail: n.eggers@ritterhude.de |