Körperschaftsteuererklärungen sind im zuständigen Finanzamt einzureichen. Dieses setzt auf der Grundlage des in der Erklärung angegebenen Einkommens die Höhe der Körperschaftssteuer fest und teilt diese der betreffenden Körperschaft mit. Der Körperschaftssteuersatz beträgt derzeit 15 vom Hundert des zu versteuernden Einkommens.
Körperschaftsteuer
Allgemeine Informationen
Körperschaftsteuererklärungen sind im zuständigen Finanzamt einzureichen. Dieses setzt auf der Grundlage des in der Erklärung angegebenen Einkommens die Höhe der Körperschaftssteuer fest und teilt diese der betreffenden Körperschaft mit. Der Körperschaftssteuersatz beträgt derzeit 15 vom Hundert des zu versteuernden Einkommens.
An wen muss ich mich wenden?
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Die zur Erstellung der Körperschaftsteuererklärung notwendigen Formulare erhalten Sie in allen niedersächsischen Finanzämtern oder unter nachfolgenden Link.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zur Körperschaftsteuer finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen.
Externe Behörden
Finanzamt Osterholz-ScharmbeckPappstraße 2 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 302-0 Telefax: 04791 302-101 E-Mail: poststelle@fa-ohz.niedersachsen.deHomepage: https://www.ofd.niedersachsen.de | Mo. - Fr. 8.00 - 12.00 Uhr, Do. 14.00 - 17.00 Uhr |