Wenn ein Fahrzeug abgemeldet (außer Betrieb gesetzt) war, kann es wieder zugelassen werden. Eine Wiederzulassung kann nur auf den alten Halter im alten Zulassungsbezirk erfolgen. Hierbei ist auch eine Umkennzeichnung auf ein Wunschkennzeichen möglich.
Voraussetzungen
- Das derzeit abgemeldete Fahrzeug war zuletzt auf Ihren Namen zugelassen
- Ihr Hauptwohnsitz befindet sich weiterhin im Landkreis Osterholz