Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, teilen Sie dies unverzüglich der zuständigen Stelle schriftlich mit, welche Ihrem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen zugeteilt hat.
Kfz-Verkauf - Anzeigepflicht
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Name und Anschrift der Käuferin/des Käufers
- Empfangsbestätigung der Käuferin/des Käufers über die Aushändigung folgender Fahrzeugunterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- vor dem 01. Oktober 2005 ausgestellte Abmeldebestätigung
- amtliche/-s Kennzeichen
- Untersuchungsbericht über die letzte Hauptuntersuchung (HU)
- eventuell Abnahmebestätigungen über Veränderungen am Fahrzeug
Welche Fristen muss ich beachten?
Den Verkauf eines Fahrzeuges teilen Sie der zuständigen Stelle unverzüglich schriftlich mit.
Rechtsgrundlage
§ 13 Abs. 4 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Anträge / Formulare
Je nach Angebot der zuständigen Stelle steht Ihnen ein Anzeigeformular zum Download zur Verfügung.
Ansprechpartner/in beim Landkreis Osterholz
Sachgebiet Zulassungsstelle![]() | |
StraßenverkehrsamtOsterholzer Straße 23 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 930-2001 Telefax: 04791 930-2099 E-Mail: zulassungsstelle@landkreis-osterholz.deHomepage: https://www.landkreis-osterholz.de/zulassung | Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr |