Beschädigte oder unleserlich gewordene Kennzeichenschilder müssen unverzüglich ersetzt werden.
Kfz-Kennzeichen - ersetzen
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- bei Verlust auch Zulassungsbescheinigung Teil II
- Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
- bisherige Kennzeichenschilder
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
- bei Verlust von einem oder beiden Kennzeichen: 27,10€
- bei Unbrauchbarkeit von einem Kennzeichen: 4,10€
- bei Unbrauchbarkeit von beiden Kennzeichen: 5,60€
- ggf. zuzüglich weiterer Gebühren für die Zuteilung eines Wunschkennzeichens
- ggf. zuzüglich weiterer Gebühren wenn z.B. wenn der Fahrzeugbrief / die Zulassungsbescheinigung Teil IIan eine Bank zurückzuschicken ist.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Ansprechpartner/in beim Landkreis Osterholz
Sachgebiet Zulassungsstelle![]() | |
StraßenverkehrsamtOsterholzer Straße 23 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 930-2001 Telefax: 04791 930-2099 E-Mail: zulassungsstelle@landkreis-osterholz.deHomepage: https://www.landkreis-osterholz.de/zulassung | Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr |
Dokumente
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Info-Blatt Zulassung (61 kB) |