Verstirbt ein beim Hunderegister gemeldeter Hund, ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen. Die Abmeldung kann online oder per Formular erfolgen.
Hunderegister: Abmeldung - wegen Tod des Hundes
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Zentralen Register nach § 16 NHundG, welches aufgrund Beleihung von der KSN Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH geführt wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung hat innerhalb eines Monats nach dem Tod des Hundes zu erfolgen.
Externe Behörden
KSN Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbHElsässer Str. 66 26121 Oldenburg (Oldenburg) Telefon: 0441 39010400 Telefax: 0441 39010401 E-Mail: serviceline@hunderegister-nds.deHomepage: https://www.hunderegister-nds.de |