Anzeigepflichtig sind auch diejenigen Dienstleisterinnen/Dienstleister, die im Geltungsbereich der Gewerbeordnung (GewO) die Voraussetzung des Artikel 4 Nr. 5 Richtlinie (EG) Nr. 2006/123 über Dienstleistungen im Binnenmarkt erfüllen und daher nicht unter § 4 Abs. 1 Satz 2 GewO fallen, auch wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU eine Niederlassung unterhalten. Ausnahmsweise kann auch die unbefristete Tätigkeit außerhalb einer Niederlassung oder ohne eine solche zu haben anzeigepflichtig sein, wenn sie auf Initiative der Auftraggeberin/des Auftraggebers hin ausgelöst wird.
Ihre Gewerbean-, ab- oder -ummeldung können Sie auch im Internet vornehmen. Egal ob Sie einen neuen Betrieb anmelden, eine Veränderung mitteilen oder einen Betrieb abmelden wollen; über das Programm "Migewa-Online" haben Sie die Möglichkeit, dies nun auch von zu Hause an Ihrem Computer zu erledigen.
Nachdem Sie alle Angaben eingetragen haben, drucken Sie Ihr Formular aus und senden es unterschrieben an die Gemeinde Ritterhude, Ordnungsamt, Riesstraße 40, 27721 Ritterhude. Sobald die im Verfahren angegebene Gebühr von Ihnen bezahlt wurde, erhalten Sie eine Bestätigung.
Selbstverständlich ist es weiterhin möglich, die An-, Ab- oder Ummeldung persönlich im Rathaus vorzunehmen. Ebenso stehen Ihnen die SachbearbeiterInnen für eine Beratung zu den genannten Dienstzeiten gern zur Verfügung.