Gedenkstätten sind Orte mit einem starken Bezug zu einem denkwürdigen Ereignis oder einer erinnerungswürdigen Person, die baulich oder gärtnerisch zu einem Denkmal oder Mahnmal gestaltet wurden.
An die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft erinnern in Niedersachsen eine Vielzahl von Gedenkstätten - meist an authentischen Orten von Menschenrechtsverletzungen.
Ausstellungen in den einzelnen Einrichtungen sollen die konkreten Formen der Menschenrechtsverletzungen vermitteln und das Leid der Opfer - soweit möglich - verdeutlichen.
Daneben sind die Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft Mahnmale gegen den Krieg und gegen die Zerstörungen, die er anrichtet. Sie sind in vielen Kommunen Niedersachsens zu finden.
Gedenkstätten
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Für einige Gedenk- und Begräbnisstätten bestehen besondere Zuständigkeitsregelungen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Ansprechpartner/in
Gisela Dammasch![]() | |
Sachgebiet Sachgebiet 30 - Bau, Planung und Umwelt Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 21 // 1. OG Riesstraße 40 27721 Ritterhude Telefon: 04292 889-168 Telefax: 04292 889-200 E-Mail: g.dammasch@ritterhude.de | |
Fenja Sender![]() | |
Sachgebiet Sachgebiet 30 - Bau, Planung und Umwelt Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 19 // 1. OG Riesstraße 40 27721 Ritterhude Telefon: 04292 889-167 Telefax: 04292 889-200 E-Mail: f.sender@ritterhude.de |