Seit dem 01.01.1999 ist nur noch der neue europaweit einheitliche Kartenführerschein erhältlich. Zwar wurden die Fahrerlaubnis-Klassen neu benannt und kategorisiert, aber die Führerscheine, die nach altem Recht erteilt wurden, bleiben vorerst in vollem Umfang gültig. Bis wann Sie Ihren grauen oder roten Führerschein tauschen müssen, erfahren Sie in der unten stehenden Tabelle.
Der Antrag ist persönlich zu stellen. Die Abholung kann auch durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen, alternativ ist auch die Direktzustellung an die Wohnanschrift des Antragstellers möglich. Auf Wunsch erhalten Sie Ihren alten grauen oder roten Führerschein entwertet als Andenken wieder zurück.
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Osterholz
- Sie sind im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis