Erbinnen und Erben, die über ein Erbe verfügen wollen, müssen sich in vielen Fällen im Geschäftsverkehr ausweisen und benötigen hierfür einen Erbschein. Das kommt vor allem in Betracht, wenn
- kein Testament vorhanden ist, also die gesetzliche Erbfolge eingetreten ist,
- ein Grundstück zum Nachlass gehört und nur ein privatschriftliches und kein notarielles Testament vorliegt,
- der Inhalt des Testamentes nicht eindeutig ist.