Die Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger setzt die soziale und wirtschaftliche Integration in Deutschland voraus.
Einbürgerungsvoraussetzungen sind u. a.:
- Identitäts- und Staatsangehörigkeitsnachweis
- seit 8 Jahren rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
- dauerhaftes Aufenthaltsrecht
- ausreichende Deutschkenntnisse (telc Zertifikat B1)
- keine strafrechtlichen Verurteilungen
- Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
- Eigenständige Lebensunterhaltssicherung
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes
- Kentnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Rechtsverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest)