Prostitutionsstätten sind Gebäude, Räume und sonstige ortsfeste Anlagen, die als Betriebsstätte zur Erbringung sexueller Dienstleistungen genutzt werden.
Wer eine Prostitutionsstätte betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Prostitutionsstätten sind Gebäude, Räume und sonstige ortsfeste Anlagen, die als Betriebsstätte zur Erbringung sexueller Dienstleistungen genutzt werden.
Wer eine Prostitutionsstätte betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Die Erlaubnis ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, in deren Bezirk die Prostitutionsstätte betrieben werden soll.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleisterportal Niedersachsen
Nach Zeitaufwand, mindestens 300,00 Euro.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Einheitliche Stelle![]() | |
Osterholzer Straße 23 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 930-3421 Telefax: 04791 930-3499 Homepage: https://www.landkreis-osterholz.de | Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr |
Landkreis Osterholz | |
Osterholzer Straße 23 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 930-0 Telefax: 04791 930-1099 E-Mail: info@landkreis-osterholz.deHomepage: https://www.landkreis-osterholz.de |
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