Wer ein Prostitutionsfahrzeug an mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen oder mehrmals in einem Monat zum Betrieb aufstellen will, hat dies der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Bereitstellen eines Prostitutionsfahrzeuges Anzeige
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, in deren Zuständigkeitsbereich das Prostitutionsfahrzeug aufgestellt werden soll.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleisterportal Niedersachsen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Vor- und Nachname des Fahrzeughalters und der vollständige Name des Betreibers des Prostitutionsfahrzeugs,
- Kopie der Erlaubnis zur Bereitstellung des Prostitutionsfahrzeugs,
- das Kraftfahrzeug- oder Schiffskennzeichen des Prostitutionsfahrzeugs,
- genaue Angabe des Aufstellungsortes,
- die Dauer der Aufstellung,
- die Betriebszeiten,
- Kopien der Anmeldebescheinigungen oder Aliasbescheinigungen der Prostituierten, die im Prostitutionsfahrzeug tätig werden, und
- Kopien der mit den Prostituierten geschlossenen Vereinbarungen.
Welche Gebühren fallen an?
Nach Zeitaufwand, mindestens 70,00 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige ist zwei Wochen vor der Aufstellung des Prostitutionsfahrzeugs zu erstatten.
Rechtsgrundlage
Ansprechpartner/in beim Landkreis Osterholz
Frau Bode![]() | |
Amt / Bereich Ordnungsamt › Sachgebiet Gewerbe und Wirtschaft, Landwirtschaft und Forsten, Jagd und Waffen Kreishaus I, Nebengebäude, Zimmer 020 Osterholzer Straße 23 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 930-1852 Telefax: 04791 930-111852 E-Mail: ordnungsamt@landkreis-osterholz.de | |
Frau Krensellack![]() | |
Amt / Bereich Ordnungsamt › Sachgebiet Gewerbe und Wirtschaft, Landwirtschaft und Forsten, Jagd und Waffen (Leitung) Kreishaus I, Nebengebäude, Zimmer 020 Osterholzer Straße 23 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 930-1850 Telefax: 04791 930-111850 E-Mail: ordnungsamt@landkreis-osterholz.de |