- Steuerberaterinnen/Steuerberatern,
- Steuerbevollmächtigten,
- Rechtanwältinnen/Rechtsanwälten und
- niedergelassenen europäischen Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten,
kann die Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" zusätzlich zu ihrer Berufsbezeichnung erteilt werden.